In unserem Glossar erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um barrierefreie Mobilität, Rollstuhltaxis und Krankenfahrten in Nürnberg und Mittelfranken.
Ein speziell ausgestattetes Taxi mit Rampe oder Lift, das die sichere Beförderung von Menschen im Rollstuhl ermöglicht.
Bedeutet, dass Fahrzeuge und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.
Der vom Bezirk Mittelfranken ausgestellte Berechtigungsausweis Fahrdienst für Menschen mit Behinderung berechtigt Menschen mit einer anerkannten Behinderung zur Nutzung eines speziellen Fahrdienstes. Er gilt sowohl für gehbehinderte Personen als auch für Rollstuhlfahrer, die ein rollstuhlgerechtes Spezialfahrzeug benötigen. Je nach Ausweis werden unterschiedliche Fahrzeugkategorien freigegeben.
Fahrten zu Arztterminen, Dialyse, Reha oder Klinik, die oft von der Krankenkasse übernommen werden.
Der Krankentransportschein – offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung“ genannt – wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Er ist die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse die Kosten für medizinisch notwendige Fahrten übernimmt, z. B. zu Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie sowie bei Gehbehinderung oder Rollstuhlabhängigkeit.
Ein Taxi mit Platz für bis zu acht Personen. Ideal für Gruppenfahrten, Familien oder Einrichtungen, die gemeinsam unterwegs sind.
Transportservice für Veranstaltungen, Konzerte oder Feiern, auch mit barrierefreien Fahrzeugen.
Spezialisierter Fahrdienst für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, inkl. Betreuung und Hilfestellung.
Die gesetzliche oder private Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrkosten.
Mit einem Rolltaxi wird jede Fahrt zum Abenteuer – schnell, flexibel und immer auf der richtigen Spur!